Gemeindeversammlung

Der Gemeindekirchenrat lädt mindestens einmal im Jahr zu einer Gemeindeversammlung ein. Sie wird von der oder dem Vorsitzenden des Gemeindekirchenrates geleitet.

Der Gemeindekirchenrat, der Gemeindebeirat sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berichten der Gemeindeversammlung über ihre Arbeit und über wesentliche Ereignisse und Entwicklungen im Leben der Gemeinde, des Kirchenkreises und der Landeskirche.

Näheres hierzu finden Sie in der Grundordnung unserer Landeskirche.

 

MoDiMiDoFrSaSo
26 27 28 29 30 01 02
03 04 05 06 07 08 09
10 11 12 13 14 15 16
17 18 19 20 21 22 23
24 25 26 27 28 29 30
31 01 02 03 04 05 06